"Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich."

(Wilhelm Busch)

Grundlagen der Anwaltsvergütung

Die Höhe meiner anwaltlichen Vergütung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Individuelle Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren grundsätzlich immer möglich. Dabei sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. Zu beachten ist: In gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden.

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren in der Regel nach dem Gegenstandswert.

Mehr Informationen finden Sie auch auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.

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© Rechtsanwalt Claus-Dieter Conrad